Batterieverordnung
Batterieverordnung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, unsere Kunden gemäß der Batterieverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juli 2001 (BGBl. I S. 1486, geändert durch Gesetz vom 09. September 2001, BGBl. I S. 2331) auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien dürfen nicht in den Hausmüll entsorgt werden. Der Endverbraucher ist zur Rückgabe von gebrauchten Batterien gesetzlich verpflichtet. Der Endverbraucher kann die Batterien nach Gebrauch beim Verkäufer oder in der unmittelbaren Nähe (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben.
Unsere Kunden können durch uns erworbene Batterien auch ausreichend frankiert per Post an unsere Adresse zurücksenden.
Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne und dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.
In Nähe des Mülltonnensymbols befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes Cd, Hg oder Pb.
"Cd" steht dabei für Cadmium, "Hg" für Quecksilber und "Pb" für Blei.





